Ratlosigkeit bei Häuslebauern: Wohin mit dem Familienauto? Auf der Straße nicht mehr erwünscht – im Vorgarten aber auch nicht. Die FDP-Fraktion Wandsbek kritisiert die Unabgestimmtheit von Verkehrs- und Baupolitik des Senats. (Bild: FDP-Fraktion Wandsbek)
Nach der Stauproblematik, die Senat und Verkehrsbehörde haben eskalieren lassen, sowie Respektlosigkeit gegenüber Hafen-Wirtschaftsorganisationen der Stadt, die auf Kritik an Verfahren auch Wochen später weder seitens des Senat noch der Verkehrsbehörde eine Antwort erhalten haben, kommt auf die Hamburgerinnen und Hamburger eine neue Provokation zu: „Laut Medienberichten wollen die Grünen nun die Vorgärten kontrollieren,“ sagt Birgit Wolff, FDP-Fraktionsvorsitzende in Wandsbek, „und dies mit Blick auf Durchlässigkeit für Starkregen-Fälle. Das Ziel mag zeitgemäß sein – das Verfahren ist es nicht.“
Bereits in der zurückliegenden Bezirksversammlung am 19. August hatte die FDP-Fraktion im Rahmen der Aktuellen Stunde auf den Bumerang-Effekt der Grünen-Politik hingewiesen: „Wir haben einerseits den Grünen-Wunsch, dass die PKW der Familien nicht mehr auf der Straße parken sollen“, sagt Wolff, „und nun erleben wir, dass viele Bauherren ihre Vorgärten als Stellplatz für das Familienauto nutzen – wo früher Grün, Stauden, Büsche und Bäume standen, ist heute Platte. Ich sehe das hier in Hummelsbüttel, wo ich oft entlang komme, immer öfter! Es zeigt sich, dass auch dieses politische Ansinnen nicht durchdacht war und ist.
Dieser Teil der sogenannten Mobilitätswende fliegt gerade wie ein Bumerang dem Absender um die Ohren!“ Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Grünen erneut mit Konfrontation drohen. Wolff: „Für uns ist das unverständlich. Eigentümer sind ja selbst daran interessiert, für sich, aber auch ihr Umfeld solcherart Belastungen weitsichtig zu umgehen – und was die Wasserdurchlässigkeit angeht, sieht die Hamburger Bauordnung keineswegs nur Grüngarten vor, sondern auch Schotter beispielsweise könnte hier eine Lösung sein.“
Für die Häuslebauer ergibt sich nun ein politisch gewollter Widerspruch zur Hamburgischen Bauordnung (HBauO): Einerseits sind laut § 9 Vorgärten (…) gärtnerisch zu gestalten. Der Vorgarten muss demnach aber schon sehr groß sein, um auch den zweiten Punkt zu erfüllen, Zitat HBauO: „Sofern die Gartengestaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird und ein durch die Vorgärten geprägtes Straßenbild erhalten bleibt, sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrradplätze und Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter sowie besondere bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen zulässig.“ Zu lösen ist dieses Dilemma, so die Wandsbeker FDP-Fraktion, vermutlich am ehesten dann, wenn die Autos dann doch da parken, wo der Boden ohnehin schon versiegelt ist: Auf der Straße.