FDP-Fraktion Wandsbek warnt: Photovoltaik-Installation auf dem Dach – Umlagefähigkeit der Kosten nicht geklärt

Photovoltaik-Anlagen sollen immer mehr Häusern beim Energiesparen helfen – die FDP-Fraktion Wandsbek rät allerdings zur Klärung vieler Details im Vorfeld: Laut Verwaltung obliegt manches einer noch offenen gerichtlichen Klärung. (Foto: FDP-Fraktion Wandsbek)

Während auf der einen Seite nicht zuletzt seitens des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) Energiesparmaßnahmen und darunter Photovoltaikanlagen auf den Dächern gewünscht und gefordert werden, verwundert auf der anderen Seite die Verwaltung mit entsprechenden Regelungen. Mit Irritation hat insofern die FDP-Fraktion Wandsbek die Antworten der Verwaltung auf ihr Auskunftsersuchen (Drucksache 21-4994.1) zu Photovoltaikanlagen aufgenommen: „Wir wollten unter anderem wissen, ob die Modernisierungskosten für diese gewünschte umweltfreundliche Investition umlagefähig sind“, sagt Finn Ole Ritter, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender in Wandsbek, „und mussten erfahren: Das ist sowohl für die Hauseigentümer als auch für die Mieter ein Planungsrisiko!“ Laut Antwort der BUKEA, der Hamburger Umweltbehörde, ist die Frage der Umlagefähigkeit „für den Fall der Errichtung und Nutzung einer Photovoltaikanlage zu Zwecken der hauseigenen Versorgung“ im „konkreten Einzelfall zu prüfen.“ Noch deutlicher wird die Unsicherheit für Vermieter und Mieter durch den folgenden Nachsatz: „Im Streitfall obliegt es den Gerichten zu überprüfen, ob eine Mieterhöhung aufgrund der Installation einer PV-Anlage rechtmäßig ist.“

Finn Ole Ritter: „Wir sehen Photovoltaik als eine wichtige Säule der Energieerzeugung, auch als eine Säule der Unabhängigkeit von Energie-Zukäufen aus kritischen Quellen. Wir wollen die Menschen aber mitnehmen auf diesem Weg und sie nicht in der Unsicherheit lassen, ob sie sich diese Form der Energiewende überhaupt leisten können.“ Die Pflicht zu einer Photovoltaik-Installation bei Neubauten tritt bereits im kommenden Jahr 2023 in Kraft, ab dem Jahr 2025 soll sie auch bei Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden gelten. „Auch zu den in der Antwort auf unser Auskunftsersuchen angegebenen Kosten für Anlagen verschiedener Leistungsstärke weichen die Angaben der Verwaltung erheblich von eigenen Berechnungen ab. Wir empfehlen Interessierten am Thema, sich die Fragen und Antworten in dem genannten Auskunftsersuchen anzuschauen, um sich vorzubereiten auf das, was auf sie zukommen könnte.“