„Bezirksamt keine Beratungs-Behörde“: FDP-Fraktion Wandsbek kritisiert Umgang mit Antragstellern

Was geht bei der Wiedereröffnung für die Gäste, was geht nicht? Die FDP-Fraktion Wandsbek setzt sich ein für Beratung und Informationen für Unternehmen des Hotel und Gaststättengewerbes seitens des zuständigen Bezirksamtes. (Bild: FDP Fraktion Wandsbek)

Vor wenigen Tagen erst beklagte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa in einer Pressemeldung, dass fast jeder zweite Betrieb weiter um seine Existenz bange, und titelte: „Neustart im Gastgewerbe mit großen Herausforderungen“. Da diese schwierige Situation auch seitens der Gaststätten und Hotels nicht zuletzt im Bezirk Wandsbek schon länger bekannt ist, hatte die FDP-Fraktion Wandsbek aufgrund aktueller Öffnungsperspektiven im Bezirksversammlungs-Fachausschuss für Mobilität und Wirtschaft am 27. Mai einen Eilantrag gestellt, die Verwaltung möge entsprechende Anträge beispielsweise auf Wiedereröffnung eines Gastronomiebetriebes mit mehr Beratung beschleunigen: „Ohnehin ist der Verwaltungsaufwand erheblich“, sagt dazu Birgit Wolff, FDP-Fraktionsvorsitzende im Bezirk, „ebenso wie die Infektionsschutz-Anforderungen an die Betriebe. Unternehmen müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können, aber nicht nach Schema-F ausgerichtet sein, sondern individuelle Akzente setzen. Was von der Norm möglicherweise abweicht, braucht daher intensivere Beratung.“

m Hauptausschuss am 7. Juni hatte die Fraktion daher erneut eingefordert, spezifisch auf Gewerbe im Hotel- und Gaststättenbereich ausgerichtete Informationen auf der Website mit Hinweisen zu bezirklichen Ansprechpartnern einzustellen sowie eine Online-Sprechstunde anzubieten, um spezifische Aspekte auf kurzem und schnellem Wege fundiert klären zu können. „Es ergibt eindeutig Sinn, dass ein Antragsteller bei individuellen Aspekten erst kurz klären kann, ob alles wie von ihm geplant geht, und dann einen Antrag einreicht, der die Empfehlung berücksichtigt, als erst einen Antrag zu senden, der in die ausführliche Prüfung geht, einen Auftrag zur Nachbesserung zu erhalten und dann das nicht selten zeitintensive Prüfprozedere erneut zu starten. Das kostet in dieser kurzen Sommerzeit, die vielen Unternehmen die Existenz absichern muss, ganz eindeutig zu viel Zeit“, so Wolff. Abgelehnt wurde das Ansinnen aber weniger durch das Bezirksamt selbst als vor allem durch die bezirkliche Regierungskoalition aus SPD und Grünen. „Das können wir in diesem Fall aber nicht akzeptieren“, stellt Wolff klar, und begründet das: „Argumentiert wurde, Unternehmer könnten sich ja selbst die Informationen besorgen, das sei nicht Aufgabe des Bezirksamtes. Wir sehen das entschieden anders: Wer genehmigt, hat auch zu beraten, was Art und Inhalte der Anträge betrifft. Wenn demnächst die DeHoGa auch Anträge auf Wieder-Öffnung genehmigen darf, dann kann man die Service-Bedarfe ja gern delegieren…“

Hinweise seitens des Bezirksamtes
Anders als die Fraktionen in der Bezirksversammlung, die keinerlei „Service-Leistungen“ des Amtes für Antragsteller aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe als angemessen erachteten, gibt das Amt selbst durchaus Empfehlungen, an wen man sich wenden kann, wenn man Genaueres rund um die Wiedereröffnung wissen möchte. So geschehen auf Anfrage der FDP-Fraktion seitens des Bezirksamtsleiters, der sich zudem erfreulich zeitnah mit den nachstehenden Tipps rückmeldete:
1. Individuelle Fragen zur Auslegung der SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung: corona@wandsbek.hamburg.de
2. Individuelle Schutzkonzepte müssen von den Unternehmen im Rahmen der Vorgaben der jeweils aktuellen Eindämmungsverordnung selbst erstellt und verschriftlicht, vom Bezirksamt aber nicht genehmigt werden. Wer über die Informationsangebote der DeHoGa hinaus weitere Aspekte klären möchte, findet möglicherweise auch hier weiterführende Antworten: https://www.hamburg.de/faq-corona/
3. Für Betriebe mit Alkoholausschank ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zuständig. Die Mitarbeiter/innen sind per Mail, per Telefon und nach Absprache auch persönlich erreichbar und beraten auch zu notwendigen Unterlagen, die einem Antrag beigefügt erden müssen. Weiterführende Informationen dazu: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11277493/