Ja zum Klimaschutz - Nein zum „Hamburger Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober 2025

Die FDP-Wandsbek empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern am 12. Oktober bei der Volksabstimmung mit „Nein“ zu stimmen. Die FDP setzt sich für die in der Europäischen Union vereinbarten Ziele ein, d.h. Treibhausgasneutralität bis 2050. Regionale Sonderwege, die sich einseitig in der Forderung nach besonders ehrgeizigen Einsparzielen äußern, sind kontraproduktiv.

 

Für diese Position sprechen mehrere Gründe.

  • Der beschlossene und EU-weit gültige Zertifikatehandel für CO2-Emissionen und andere Treibhausgase verteuert und reduziert in den kommenden Jahren schrittweise die Menge dieser Gase, die in Europa emittiert werden dürfen. Das besonders ehrgeizige Vorziehen für eine kleine Region wie Hamburg führt lediglich dazu, dass die dadurch freiwerdenden Zertifikate in anderen Regionen Europas verwendet werden. Das Vorziehen hat folglich keine Auswirkungen auf den europa- oder weltweiten Klimaschutz.
  • Das Entscheidende beim Klimaschutz ist das Umsetzen. Ziele formulieren ist einfach. Machen, etwas in die tägliche Realität bringen, ist schwierig und zeitaufwändig. Auf letzteres kommt es an und das erfordert vor allem Handwerker, Ingenieure und viel technischen Verstand. Dass das nicht leicht ist, zeigt unser Rot-Grüner Senat selbst. Seit 2015 regiert diese Koalition mit einem grünen Umweltsenator und hat in dieser Zeit gerade einmal auf 3 % der öffentlichen Gebäude eine Solaranlage installiert. Das wird nicht besser, wenn wir die Latte einfach etwas höher hängen.
  • Klimaschutz und Klimavorsorge benötigen eine Akzeptanz in breiten Kreisen der Bevölkerung, damit sie erfolgreich sind. Der Gesetzentwurf zum Zukunftsentscheid bleibt unscharf hinsichtlich dessen, was passieren soll, wenn einzelne Sektorziele im kommenden Jahrzehnt nicht erreicht werden. Es droht in der Folge eine Art „Heizungsgesetz 2.0“, d.h. die Stadt wird den Bürgern vorschreiben, welche Heizungen sie dann verwenden dürfen und ob sie ihr Auto mit Verbrennungsmotor noch fahren dürfen.
  • Hamburg ist im weltweiten Maßstab klein, sein CO2 Ausstoß überschaubar, seine Wirkung auf das Weltklima begrenzt. Das bedeutet, dass die Erderwärmung sich in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Denn die großen Emittenten (insb. China, USA und Indien) verfolgen diametral andere Ziele. Umso wichtiger ist es, parallel Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen der Erderwärmung (Starkregen, Überschwemmungen, Dürren, etc.) verringern. Eine wichtige Baustelle für die Zukunftsvorsorge, die der Zukunftsentscheid ausblendet.
  • Ebenso wichtig, und auch das vernachlässigt der Zukunftsentscheid, ist es, die auch zukünftig unvermeidbaren Restmengen an CO2, bspw. aus der Müllverbrennung, in einem geeigneten Verfahren zu entsorgen. Eine mögliche Technologie, die hierbei zum Einsatz kommen könnte, ist CCS (Carbon Capture and Storage), also der Verbringung von CO2 tief unter der Erdoberfläche. Auch die Hamburger Umweltsenatorin von den Grünen hält dies inzwischen für unausweichlich.
  • Nicht zuletzt ist das Vorziehen der Ziele zur Treibhausgasneutralität für alle Beteiligten, die Stadt, die Steuerzahler, die Mieter und Eigentümer, die Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. All diese Investitionen kosten Geld, umso schneller man sie umsetzen muss, desto mehr. Die damit verbundenen Kosten werden gerade bei den Unternehmen den vermeintlichen Geschwindigkeitsvorteil wieder wettmachen, so dass sich der Zukunftsentscheid als zusätzliche Bürde entpuppt.

 

Worum geht es

Das Bündnis „Hamburg Klimaneutral“ hat einen Volksentscheid beantragt, mit dem Ziel, das bereits bestehende Hamburger Klimaschutzgesetz erneut zu verschärfen, insbesondere dadurch, dass das Ziel der Klimaneutralität erneut um 5 Jahre vorgezogen wird. Dieses Gesetz, das die rot-grüne Bürgerschaft erst Ende 2023 beschlossen hat, ist bereits sehr ehrgeizig in seiner Zielsetzung. Denn es will in Hamburg Klimaneutralität bis 2045 erreichen, d.h. 5 Jahre früher als die Mitgliedsländer der EU in Anlehnung an die Ziele des Pariser Klimagipfels von 2015 und ihrer nachfolgenden Gesetzgebung vereinbart hatten.

Nach der erfolgreichen Unterschriftenkampagne zum Volksbegehren im vergangenen Jahr und nach gescheiterten Kompromissverhandlungen mit dem Senat soll nun nach dem Willen der Initiative über den dazugehörenden Gesetzentwurf im Volksentscheid am 12. Oktober abgestimmt werden.

 

Hintergrund

Eine einheitliche Verwendung von Begriffen wie Netto-null-Emission, „klimaneutral“ und „CO2-neutral“ hat sich außerhalb des IPCC noch nicht durchgesetzt, sodass sie mitunter synonym verwendet werden. Dies kann sich lediglich auf CO2 beziehen oder aber auf CO2-Äquivalente, d. h. auch andere Treibhaus-gase wie Methan und Lachgas. Insbesondere variiert der Umfang der erfassten Emissionsquellen. So können Unternehmensziele nur jene Emissionen umfassen, die aus ihren direkten Aktivitäten resultieren, oder sie können auch Emissionen entlang ihrer Lieferkette umfassen.