Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen

Finn Ole Ritter
Finn Ole Ritter (Vorsitzender der FDP-Fraktion Wandsbek und Fachsprecher Mobilität)

Ungeordnet abgestellte E-Scooter können leicht zu Barrieren oder Stolperfallen werden und sorgen häufig für Ärger und Unverständnis. An den U-Bahn-Haltestellen Oldenfelde und Wandsbek Gartenstadt sollen zur Verbesserung der Situation vor Ort bereits kurzfristig E-Scooter-Abstellflächen eingerichtet werden. Die Wandsbek-Koalition setzt sich verstärkt dafür ein, dass an den Schnellbahnhaltestellen im Bezirk und in wichtigen Ortszentren Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen eingerichtet werden. Zusätzlich soll die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen auch bei öffentlichen Planungen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass falsch abgestellte E-Scooter gemäß des geschlossenen Rahmenvertrags mit den Betreibern in der vereinbarten Frist abgeholt und gegebenenfalls die vorgesehen Bußgelder erhoben werden. Ebenfalls soll auf die bereits vorhandene Meldeplattform scooter-melder.de aufmerksam gemacht werden. Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Mobilität berichtet werden.

Finn Ole Ritter, Vorsitzender der FDP-Fraktion Wandsbek und Fachsprecher Mobilität: „Positiv an E-Scootern ist weiterhin die gute Nutzung zur Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs und die Überbrückung von kleinen Strecken. Der Nachteil war das unkontrollierte Abstellen. Als Wandsbek Koalition wollen wir durch die neue rechtliche Grundlage mehr Ordnung im öffentlichen Raum schaffen.“

Hintergrund E-Scooter sind inzwischen ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität. Sie ermöglichen Menschen eine unkomplizierte Fortbewegung an der frischen Luft, sind flexibel einsetzbar und verursachen lokal keine Emissionen. Besonders auf der sogenannten letzten Meile ergänzen sie den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll und leisten so einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz. Um dem Problem verkehrsgefährdend- oder behindernd abgestellter E-Scooter entgegenzuwirken, hat die FHH die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Im Februar 2025 wurde ein Rahmenvertrag mit den Anbietern von E-Scootern geschlossen. Dieser beinhaltet Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Dazu gehört die Einrichtung von festen Abstellflächen in Verbindung mit Parkverbotszonen im direkten Umfeld der Abstellflächen. So heißt es etwa, dass feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) die Gehwege entlasten können, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erhöhen. Die Anbieter verpflichten sich unter anderem dazu, falsch abgestellte E-Scooter ordnungsgemäß umzustellen oder einzusammeln und Verwarngelder and die Verursacher weiterzureichen. Falsch abgestellte E-Scooter können unkompliziert auf der zentralen Meldeplattform scooter-melder.de oder an hamburg.escooter@gmail.com gemeldet werden.